Referenten, Redner, Referent buchen, Gastredner, Gastreferenten, keynote speaker, Vortrag
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Wolfgang Bohun
Oststraße 66
09337 Hohenstein-Ernstthal

Tel.: (0 37 23) 68 08 08
Fax: (0 37 23) 4 38 93


UStID: DE 141176933
Inhaber: Wolfgang Bohun

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Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im folgenden Text steht AG für Auftraggeber und AN für „Referentenbüro Wolfgang Bohun“ als Auftragnehmer.

  1. AG stellt die technische Ausrüstung für den Vortrag (Mikrofonanlage, Projektor u.a.) zur Verfügung. Die Qualität der Ton- und Bildübertragung ist von grundsätzlicher Bedeutung – bitte legen Sie Wert auf eine hochwertige, den Räumlichkeiten angepasste Technik. Besonderheiten des Auftrittsortes sind AN vor Vertragsabschluss bekannt zu geben und im Vertrag zu vermerken.
  2. Ist der Referent durch Krankheit, höhere Gewalt oder Tod eines nahen Angehörigen verhindert, entfallen die gegenseitigen Verpflichtungen bei entsprechend ausreichendem Nachweis der Verhinderung durch den Referent.
     
    Sind mehrere Referenten verpflichtet, bleibt der Vertrag bei Referentenausfall in seiner Gesamtheit davon unberührt. AN unterbreitet Ersatzangebote mit entsprechend geänderten Kosten oder Ersatzterminen. Eine Verpflichtung zur Annahme eines Ersatzangebotes durch AG besteht nicht.
     
    Beide Vertragspartner tragen die Ihnen bis dahin entstandenen Kosten selbst.
     
    Geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet.
     
    Bei Referenten, die Mitglieder des Bundestages, aktive Politiker, hochrangige Unternehmensvertreter oder mediengebundene Journalisten ( z. B. TV-Moderatoren) sind, gelten Absagen aus daraus resultierenden wichtigen Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, als „höhere Gewalt“.
  3. Bei Nichterfüllung oder schuldhafter Vertragsverletzung werden die Schadenersatzforderungen gegenseitig auf die Höhe des umseitig stehenden Honorars begrenzt, falls kein Ersatztermin oder Ersatzredner im beiderseitigen Einverständnis gefunden werden kann. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ersatztermine und andere Referenten sind durch neue Verträge zu vereinbaren.
  4. Audio- oder Video-aufnahmen von Vorträgen und Präsentationen sowie analoges oder digitales Vervielfältigen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Referenten.
  5. Art und Weise, Umfang und Inhalt des Vortrages sind AG bekannt. Der Referent ist in der Gestaltung seines Vortrages frei, spricht jedoch im Rahmen des vereinbarten Themas. Weitere Zuarbeiten oder Zeitaufwendungen sind gesondert zu vergüten. AG hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Einflussnahme weder zum Inhalt des Vortrages noch der verwendeten Formulierungen.
  6. Alle unsere Redner werden sich bemühen, den Erfordernissen der Veranstaltung und den Wünschen des Auftraggebers gerecht zu werden. Zusätzliche Forderungen, die nicht Bestandteil der Vereinbarung sind, liegen im Ermessen des Referenten – dies kann betreffen: Die weitere Teilnahme an der Veranstaltung über den vereinbarten Zeitraum, die Bereitstellung von Büchern oder Vortragsunterlagen, persönliche Gespräche oder die Umstellung der Präsentation auf Grund technischer Anforderungen.
  7. Die Planung der An- und Rückreise zwischen Wohnort und Veranstaltungsort sowie der Hotelunterbringung obliegt dem Referenten in Absprache mit AN, sofern umseitig keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Im Fall einer PKW-Anreise akzeptiert der Auftraggeber Fahrtkosten bis max. 1,00 €/km.
  8. AG führt die laut Gesetz vom Veranstalter zu entrichtenden Gebühren und Abgaben (Künstlersozialkasse) eigenverantwortlich ab.
  9. Bei Vertragsstornierung durch AG entscheidet der Referent über die Höhe seiner Forderung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Allgemeinen gilt folgende Staffelung: bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin 50 %, danach 75 % der Vertragssumme. Unabhängig davon zahlt AG die Kosten für bereits erbrachte Agenturleistungen sowie bereits gebuchte Transfers, Hotelzimmer u. ä. an AN. Die Stornierung muss schriftlich mit Unterschrift des Vertragspartners an AN erfolgen.
  10. Änderungen, Streichungen und Zusätze im Vertragstext gelten als unwirksam. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform in einem gesonderten Änderungsvertrag.
  11. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. andere gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so zu deuten, zu ergänzen oder zu berichtigen, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.

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